Ein Vertrauenskörper ist ein aus Vertrauensleutekörper und Betriebsratsmitgliedern bestehendes Gremium.
Als Vertrauenskörper wird die Summe aller Vertrauensleute einer Gewerkschaft in einem Betrieb bezeichnet.
Der Vertrauensmann bzw. die Vertrauensfrau ist eine ehrenamtlich tätige Person für Gewerkschaften.