das ist ein Rechtsanwalt, der in einem festen Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen steht,
im Unterschied zu einer Kanzlei, wo er unterschiedliche Mandanten hat
Der wird häufig auch Assessor genannt.
Kein Anwalt der in einer Kanzlei arbeitet, sondern als Rechtsberater für ein Unternehmen tätig ist.
Das ist ein Rechtsanwalt, der als Rechtsanwalt in der freien Wirtschaft und auch in einer eigener Kanzlei tätig ist
Als Syndikus bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist. Der Gesetzgeber verwendet seit 2016 den Begriff Syndikusrechtsanwalt.