Wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt.
Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt, der ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden muss.
ein Nebenhaushalt für eine bestimmte Aufgabe