Die BRD ist dem Deutschen Reich völkerrechtlich nicht nachgefolgt. D.h. das Deutsche Reich hat nicht aufgehört zu existieren und die BRD wurde dann an dessen Stelle errichtet, sondern das Deutsche Reich wurde in die BRD umorganisiert. Deshalb kein Rechtsnachfolger, sondern identisches Völkerrechtssubjekt. Einer von vielen Gründen, warum die Reichsbürgerbewegung Mumpitz ist.
Rechtsnachfolge — übergang der Rechte und Pflichten von einem Subjekt der Rechtsbeziehungen zum anderen. So wird der Nachfolger zu einem Platz des Vorgängers in allen Rechtsbeziehungen
Die bestehenden Rechte und Pflichten dieser Rechtsträger gehen mit dem Tod einer natürlichen Person, der Übertragung oder Liquidation einer Personenvereinigung nicht unter, sondern gehen vielmehr kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung auf ein anderes Rechtssubjekt über.
Ich will es mal am Beispiel der Erbfolge vergleichen: Rechtsnachfolger ist der Erbe, der die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernehmen kann (z. B. Verträge weiterführen, Schulden etc.). Identisches Subjekt wäre der Verstorbene selbst.