Was ist ein Rechtsnachfolger?

Han.Scha · 06. Februar 2018

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Rechtsnachfolger und einem identischen Völkerrechtssubjekt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland?

 

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tastenkoenig · 06. Februar 2018 · 2x hilfreich

Die BRD ist dem Deutschen Reich völkerrechtlich nicht nachgefolgt. D.h. das Deutsche Reich hat nicht aufgehört zu existieren und die BRD wurde dann an dessen Stelle errichtet, sondern das Deutsche Reich wurde in die BRD umorganisiert. Deshalb kein Rechtsnachfolger, sondern identisches Völkerrechtssubjekt. Einer von vielen Gründen, warum die Reichsbürgerbewegung Mumpitz ist.

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ragnarr · 07. Februar 2018 · 0x hilfreich

Rechtsnachfolge — übergang der Rechte und Pflichten von einem Subjekt der Rechtsbeziehungen zum anderen. So wird der Nachfolger zu einem Platz des Vorgängers in allen Rechtsbeziehungen

Husky09 · 06. Februar 2018 · 0x hilfreich

Die bestehenden Rechte und Pflichten dieser Rechtsträger gehen mit dem Tod einer natürlichen Person, der Übertragung oder Liquidation einer Personenvereinigung nicht unter, sondern gehen vielmehr kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung auf ein anderes Rechtssubjekt über.

s125817 · 06. Februar 2018 · 0x hilfreich

Ich will es mal am Beispiel der Erbfolge vergleichen: Rechtsnachfolger ist der Erbe, der die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernehmen kann (z. B. Verträge weiterführen, Schulden etc.). Identisches Subjekt wäre der Verstorbene selbst.

 
 

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