Eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Er ist auch für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.
Ein Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Er ist auch für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn von Rechtsanwälten, die die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.
Ein Jurist, der die Echtheit von Dokumenten beglaubigt und Rechtsgeschäfte beurkundet