Bei der Deckung eines geneigten Daches mit Schiefer wird die Ausbildung der Traufkante als Fußdeckung bezeichnet. Die Fußdeckung bei der Altdeutschen Deckung ist laut Regelwerk als eingebundener Fuß auszuführen, die Fußdeckung bei der Universaldeckung kann wahlweise als eingebundener oder als eingespitzter Fuß eingedeckt werden.
Beim eingebundenen Fuß haben die Fußsteine – die erste Reihe Schiefer oberhalb der Dachrinne – unterschiedliche Formen und Größen. Das Fußgebinde verläuft dabei in entgegengesetzter Richtung zu den Deckgebinden, d.h. wird das Dach als Linksdeckung eingedeckt, muss das Fußgebinde als Rechtsdeckung ausgeführt werden und umgekehrt.