Da du Schoeffe/in schreibst vermute ich, du meinst die historische Bedeutung. Historisch sprachen die Schöffen in Deutschland das Urteil (schuldig/nicht schuldig) während der Richter das Strafmaß bestimmte. Sie hatten also früher in Deutschland die selbe Funktion wie z.B. heute die Geschworenen in der us-amerikanischen Rechtsprechung. Diese Art der Gerichte gab es in Deutschland bis 1924 (und ja, die Jahreszahl habe ich bei Wikipedia nachgeschaut ;-)) Heute sind in Deutschland Schöffen ehrenamtliche Richter, die für 5 Jahre bestellt werden und im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.
...das ost ein Laienrichter(in), der in Strafverfahren bei den den Amtsgerichten zugeordneten
Schöffengerichten und Landgerichten als ehrenamtlicher Richter tätig wird.