Dokument über eine ausländer- beziehungsweise asylrechtliche Aufenthaltserlaubnis für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU , die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU , die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Dokumente, die den Menschen ohne Staatsangehörigkeit eines EU Staates, den Aufenthalt innerhalb der EU erlauben.
Ermöglicht Menschen die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen sich in der EU aufhalten zu dürfen.
Der Begriff bezeichnet im wesentlichen Aufenthaltsdokumente, die Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden.
z.B. Visum, Auienthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt
ist die Erlaubnis für Menschen aus Drittländern innerhalb eines EU-Mitgliedstaaten aufzuhalten