Ein Annexverfahren, im juristischen Kontext, bezieht sich auf Verfahren, die in engem Zusammenhang mit einem Hauptverfahren stehen, wie beispielsweise einem Insolvenzverfahren. Es sind zusätzliche Verfahren, die aus dem Hauptverfahren hervorgehen oder damit in Verbindung stehen, wie z.B. Anfechtungsklagen im Insolvenzrecht.
Ein Annexverfahren ist ein Insolvenzverfahren bei internationalen Insolvenzen.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinsam zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.