Neben den Offenen und dem Verdeckten
ist das Anderkonto
die dritte Form eines Treuhandkontos.
Diese Form wird hauptsächlich von Anwälten, Steuerberatern, Notaren, Wirtschaftsprüfern und ähnlichen Berufsgruppen verwendet.
Bei einem Anderkonto genießt der Treugeber mit seinen Finanzen einen besonderen Schutz. Zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Treuhänders, nimmt der Treugeber keinen Schaden, da seine Finanzen auf dem Treuhandkonto nicht in die Vermögensmasse des Treuhänders einfließen.
Das ist ein Konto, das auf den Namen eines Treuhänders/Notars läuft, auf dem er aber nicht sein eigenenes sondern fremdes Geld kurzzeitig verwahrt - mit der Verpflichtung, dieses Geld an den rechtmäßigen Empfänger weiterzuleiten, sowie die Gegenverpflichtung aus dem Geschäft erfolgt ist. Ein typisches Geschäft ist der Immobilienkauf, bei dem der Kaufpreis auf ein Notar-Anderkonto gezahlt wird, und nach erfolgter Schlüsselübergbe und Grundbuch-Umtragung an den Verkäufer geht.
soweit mir bekannt ist ein Konto bei dem nicht der (vermögens-) Besitzer sondern sein Notar, Treuhändler oder ähnliches verfügt