Bescheid darüber, dass einem gegen einen Verwaltungsakt eingelegten Widerspruch abgeholfen wird
Legt der Steuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid Widerspruch ein, erwirkt eine Korrektur des ursprünglichen Bescheides durch das Finanzamt und erhält einen korrigierten Steuerbescheid, so wird dieser auch als Abhilfebescheid bezeichnet.