Unter Nobilitierung versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen. Unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch hat, um eine Person in den Adelsstand zu erheben.
Die Erhebung in den Adelsstand.
Adelung, Standeserhebung
in den Adelsstand erheben
Das ist die Erhebung in den Adelsstand.
Unter Nobilitierung (auch Adelung, Nobilitation oder Standeserhebung genannt) versteht man die Erhebung in den Adelsstand.