Mit der neuen Grundrente sollen Versicherte, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Gerade die Bedürftigkeitsprüfung ist aber der politische Hauptstreitpunkt: Union, FDP und AfD lehnen die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ab und wollen nur denjenigen helfen, die nach Anrechnung des gesamten Haushaltseinkommens und Vermögens (über 5.000 Euro) als anspruchsberechtigt gelten. Entsprechend klein bzw. groß ist der Kreis der Grundrentenberechtigten. Ohne Bedürftigkeitsprüfung könnten drei bis vier Millionen Menschen Grundrente beziehen, mit Prüfung nur 150.000 bis 200.000.
Oder kürzer: Die Grundrente ist eine Versicherungsleistung, weil sie niedrige Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung um einen Zuschlag hochwertet, wenn mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorliegen und das monatliche Entgelt zwischen aktuell 650 Euro und 2.600 Euro liegt.
Die Grundrente ist für die, die mindestens 33 Jahre mit Abschlägen und 35 Jahre ohne Abschläge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dies gilt auch Geringverdiener und soll ab Januar 2021 Frauen und besonders Alleinerziehende zu Gute kommen.
Momentan ist Grundrente die Rente die jedem zusteht der wenigstens die Minimalanforderungen hierfür erfüllt.
soll gerechtete Rente sein ;)
Menschen, die 33 Jahre eingezahlt haben, sollen mehr Geld haben als die Grundsicherungsempfänger
Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung
Mit der neuen Grundrente sollen Versicherte, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten – ohne Bedürftigkeitsprüfung.