bei monatsanteiliger Berechnung von z.B. Lohn wird pro Tag 1/30 des Monatslohn angesetzt
Die Dreißigstel-Methode ist aus der Zinsrechnung bekannt. Danach wird jeder Monat unabhängig von seiner tatsächlichen Länge mit 30 Tagen angesetzt wird. Das monatliche Gehalt in wird durch 30 dividiert und mit der Anzahl der auf den Abrechnungsmonat entfallenden Kalendertage multipliziert.
Beispiel: Beschäftigt vom 12. Januar bis einschließlich 31. Januar errechnen sich 20 Kalendertage. Angewandt auf ein Gehalt von 3.000 Euro bekäme man bei dieser Berechnungsmethode 2.000 Euro ausgezahlt.