Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) ist das erste einheitliche Strafgesetzbuch des Heiligen Römischen Reiches, erlassen 1532 unter Kaiser Karl V. Sie schuf eine verbindliche Rechtsgrundlage für Strafverfahren und definierte Straftaten sowie deren Strafen. Vor der Carolina herrschte in den deutschen Territorien ein Flickenteppich unterschiedlicher Rechtsnormen, oft geprägt von Willkür. Die Carolina vereinheitlichte das Strafrecht und regelte Verbrechen wie Diebstahl, Betrug, Hexerei oder Mord. Sie führte auch die Folter als zulässiges Beweismittel ein, was heute kritisch gesehen wird. Die CCC hatte großen Einfluss auf die spätere Entwicklung des Strafrechts in Deutschland und Europa. Sie spiegelte die damaligen gesellschaftlichen und moralischen Vorstellungen wider, insbesondere im Umgang mit Verbrechen und Sünde. Obwohl heute nicht mehr gültig, ist die Carolina ein Meilenstein der Rechtsgeschichte und zeigt, wie sich Rechtssysteme im Übergang von Mittelalter zur Neuzeit professionalisierten.