Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einem anderen Amt ermöglicht. Die Datenabfrage ist allerdings nur mit Zustimmung möglich.
Die bisherige Steueridentifikationsnummer mit erweiterten Funktionen für viele Behörden.
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Bürgeridentifikationsnummer beschlosse. Si e soll insgesamt 56 Behörden zur Identifikation von Personen dienen.
Oder anders ausgedrückt: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Steueridentifikationsnummer zu einer Art übergreifender Bürgernummer werden soll.