Zum Uradel zählen nach dem Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) Häuser bzw. Familien, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört hat.
Familien die schon sehr lange adlig sind
Familien, die schon im Jahre 1400 adelig waren
Das sind Familien , deren Adelsrang bis ins 14. Jahrhundert oder früher zurückverfolgt werden kann.
Familien, deren Abstammung über das Jahr 1350 hinaus oft bis zu Karl dem Großen reicht