Nießbrauch verleiht dem Berechtigten zusätzlich zur Nutzung einer Immobilie auch Erträge und nutzt das Ding dinglich, während das Wohnrecht lediglich eine persönliche Nutzungsberechtigung ohne Ertragsnutzen ist; Nießbrauch ist ein stärkeres, beschränktes dingliches Recht, das über die einfache Mitbenutzung hinausgeht.