Der eine immer nachts, der andere leistet nur seine Schicht nachts ab.
Der eine Arbeitet Schicht und der andere immer Nachts
Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr. Eine Nachtschicht liegt bereits dann vor, wenn mindestens zwei Stunden der Arbeitsschicht in den Zeitraum 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr fallen. Als Nachtarbeiter gilt, wer entweder 48 Stunden pro Kalenderjahr innerhalb der genannten Zeiträumen arbeitet oder im Wechselschichtmodell beschäftigt ist, bei der auch Nachtarbeit vorgesehen ist.