Was ist der Unterschied zwischen Land- und Amtsgericht?

pullauge · 31. Januar um 08:12

Was ist der Unterschied zwischen Land- und Amtsgericht?

 

Antworten

Polarlichter · 31. Januar um 12:51 · 0x hilfreich

Unterschiedliche Zuständigkeiten.

DaLu · 31. Januar um 10:42 · 0x hilfreich

Der Unterschied zwischen Land- und Amtsgericht liegt in der Zuständigkeit und der Instanz.

mikarger · 31. Januar um 10:02 · 0x hilfreich

Das AG ist zuständig für Zivilsachen bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro (Stand: Wissen bis 2023), für Mietsachen unabhängig vom Streitwert, für Familien- und Erbsachen sowie für alle amtsgerichtlichen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister).
Das LG ist in Zivilsachen erstinstanzlich zuständig bei Streitwerten über 5.000 Euro sowie in bestimmten Fällen wie z.B. bei Klagen gegen den Staat.

 

Im Strafrecht bearbeitet das AG Vergehen, also Straftaten, die im Mindestmaß nicht mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr bedroht sind.

In Strafsachen fungiert das LG als erste Instanz bei schwereren Delikten (Verbrechen), also bei Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.

 

Das AG ist auch als Vollstreckungsgericht tätig und führt Zwangsvollstreckungen durch.
In der Regel entscheidet beim Amtsgericht ein Einzelrichter.

 

Das LG ist zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivil- und Strafsachen.

biene01090 · 31. Januar um 09:27 · 0x hilfreich

Das Amtsgericht ist die erste Instanz zur gerichtlichen Klärung von Familiensachen sowie von notariellen oder rechtspflegerischen Angelegenheiten. Das Landgericht übernimmt für Familiensachen als zweite Instanz die Verhandlung von Berufungen, die gegen Entscheidungen des Amtsgerichts eingelegt werden.

 
 

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