Für gewöhnlich besitzen lediglich die monastischen Orden und Regularkanoniker der katholischen Kirche Klöster im Range einer Abtei. ... Wird ein Kloster in den Rang einer Abtei erhoben, so kann der Konvent einen Abt beziehungsweise eine Äbtissin wählen.
Bei gewissen Voraussetzungen, zb. bestimmte Anzahl Mönche, wird ein Kloster zu einer Abtei ernannt, und diesem Kloster steht dann ein Abt oder Äbtissin vor
Eine Abtei ist letztlich auch "nur" ein Kloster. Der Abtei steht aber ein Abt oder eine Äbtissin vor.