Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, um Informationen zu sammeln und auszuwerten. Ein Prüffall ist dagegen nur die Vorstufe eines solchen Verdachtsfalles.
Für Verdachtsfälle gibt es so eine Grundlage in Paragraf 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Darüber durfte die Öffentlichkeit also informiert werden. Für Prüffälle allerdings fehlt eine vergleichbare Regelung im Gesetz, diie Ööffentlichkkeit darf also nicht informiert werden.
Ein Prüffall ist die Vorstufe eines Verdachtsfalles.Die Einstufung als Verdachtsfall führt dazu, dass der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen zu sammeln und auszuwerten.
Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, um Informationen zu sammeln und auszuwerten. Ein Prüffall ist dagegen nur die Vorstufe eines solchen Verdachtsfalles.