Bussgeld = Mittel zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. D.h. du wirst für etwas bestraft, z.B. falschparken. Ausgestellt werden kann das Bussgeld von diversen Behörden/Ämtern. Bei Nichtzahlung folgen Mahnverfahren plus weiter Kosten usw usw usw....
Ordnungsgeld = Ordnungsmittel eines Verfahrens, d.h. sie können nur für Taten im Rahmen eines Verfahrens, z.B. Nichterscheinen vor Gericht oder Ungebühr, verhaengt werden ausschließlich von der Justiz verhängt werden. Bei Nichtzahlung folgen weitere Ordnungsmittel wie z.b. die Ordnungshaft.
Ordnungsgelder können doch nur vom Gericht verlangt werden. Bußgelder von Polizei oder dem Ordnungsamt für Falschparken oder so etwas in der Art.
Ich denke dass die Grenze bei 35 € liegt. Was drüber ist ist Bußgeld.
... bei einer Geldstrafe kann die Strafe "abgesessen" werden beim Bußgeld nicht !
Ordnungsgeld wird für falsch Parken oder andere Kleinigkeiten verlangt. Das hat aber nichts mit einer Straftat zu tun und sind meist nur reinste Abzocken. Bußgeld wird allerdings verlangt, wenn eine Straftat begangen wurde, z.B. bei kleineren Diebstählen, Schlägereien, Sachbeschädigungen
Ein Bußgeld kann z.b. die Polizei erheben. Ein ordnungsgeld nur die Justiz
ordnungsgeld wird immer vom gericht angeordnet, bußgeld kann auch von diversen stellen und ämtern gefordert werden (ordnungsamt z.b.)