Im Jahr 2003 wurde die Bundesbesoldungsordnung C (Besoldungsgruppen C 1-C 4) für wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer abgeschafft und durch die Besoldungsordnungen W ersetzt. Bereits im Amt befindliche Professoren und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen konnten in ihrer Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung C verbleiben oder auf Antrag in das neue System wechseln.
A: Beamte
B: Spitzenbeamte und Soldaten
C: Wissenschaftliche Beamte
A: "normale" Beamte
B: Spitzenbeamte und Soldaten
C: Wissenschaftliche Beamte
Die Besoldungsgruppe A bestimmt das Gehalt für Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen Positionen sind in der Besoldungsgruppe B klassifiziert. Wissenschaftliche Beamte wie Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Fachhochschulen unterliegen der Zuordnung in die Besoldungsgruppen C
Die Besoldungsgruppe der Beamten in Deutschland ist die Einstufung der Beamten zu seiner Entlohnung. Sie ergeben sich aus seinem ausgeübten Amt und seinem Dienstalter. Insgesamt sind es 4 Gruppen,