Die Definition der Begriffe "Ausgangsbeschränkung" und "Ausgangssperre" ist juristisch nicht eindeutig festgelegt und daher Auslegungssache. Das Wort "Ausgangsbeschränkung" meint im Allgemeinen zunächst eher eine Aufforderung, nur noch Besorgungen zu machen, die zwingend notwendig sind. Es kann aber auch heißen, dass das Verlassen der eigenen Wohnung ausschließlich erlaubt ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie zum Beispiel zur Arbeit gehen, Einkäufe erledigen oder einen Arztbesuch. Von einer Ausgangssperre spricht man wohl dann, wenn diese triftigen Gründe mit entsprechenden Zertifikaten nachgewiesen werden müssen, wie es beispielsweise in Frankreich der Fall ist. In Kriegs/ Krisengbieten gibt es aber auch nächtliche Ausgangssperren, bei denen die Menschen zu bestimmten Zeiten das Haus gar nicht mehr verlassen dürfen.
Die Sperre kann strenger ausgelegt sein.