Der Nachhaltigkeitsfaktor soll dem veränderten Rentnerquotienten Rechnung tragen. Dazu wird die Anzahl der fiktiven Standardrentner (Rentenausgaben geteilt durch fiktive Standardrente) ins Verhältnis zu der Anzahl fiktiver Durchschnittsverdiener gesetzt (Beitragseinnahmen geteilt durch Beitrag eines fiktiven Durchschnittsverdieners). Allerdings geht die Veränderung des Faktors lediglich zu einem Viertel in die Rentenberechnung ein. Sinkt der Wert unter 1,0, wie im aktuellen Rentenversicherungsbericht für die Zeit ab dem Jahr 2020 prognostiziert (BMAS, 2019, 55), dann wird die jährliche Rentenerhöhung zusätzlich gebremst.
Es wird überprüft, ob in der Vergangenheit Erhöhungen vergessen wurden
Das ist ein Bestandteil der Rentenanpassungsformel.
Der Nachholfaktor ist ein Bestandteil der Rentenanpassungsformel der gesetzlichen Rentenversicherung und soll bewirken, dass vor der jährlich erfolgenden Rentenanpassung zunächst berücksichtigt wird, ob in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesene, aber unterbliebene Rentenkürzungen (aufgrund des Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeits-Faktors) eine nachträgliche Würdigung finden können.