Beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) handelt es sich um das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt die Richtlinien, nach denen die medizinischen Leistungen für ca. 73 Millionen Versicherten beansprucht werden können.
das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik