Ein Gesetz, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Regelungen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen Vertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Das bedeutet, auch wenn verschiedene Tarife in einem Betrieb zulässig wären,
darf nur ein Tarifvertrag angewandt werden für alle Mitarbeiter
darunter versteht man, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist.
Das ist der Rechtsgrundsatz, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist
Tarifeinheit bedeutet, dass in einem Betrieb immer nur der Tarifvertrag einer einzigen Gewerkschaft gilt