Danke für eure Antworten. Habe was gelernt.
Es gibt weder ein Postzustellungsgesetz, noch einen entsprechenden Link. Und ausnahmsweise gibt es auch keine Suchmaschine, die etwas dazu sagen kann.
Falls Alternativen gewünscht sind, gibt es das Postgesetz, das Verwaltungszustellungsgesetz oder die Zivilprozeßordnung. Dafür dann aber doch bitte eine Suchmaschine verwenden.
Eine Erklärung, woher die Frage nach dem Postzustellungsgesetz kommt, wäre sinnvoll. Vielleicht haben ja die Alpenrepubliken mehr zu bieten ...
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren der Bundesbehörden, der bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und der Landesfinanzbehörden.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten ferner, wenn Gesetze des Bundes oder eines Landes sie für anwendbar erklären. Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.
...meinst Du das
"Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellgesetz – ZustG)" ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005522
Ja, das ist nicht soleicht zu finden, denn es gibt kein "Postzustellungsgesetz".
Ich vermute, es geht um die gestern nachgefragte angeblich Reduzierung der wöchentlichen Postzustelltage.
Das Postgesetz (PostG) regelt in §11(2) , dass Art und Umfang der zu leistenden "Universaldienste" per Verordnung festgelegt werden.
Die entsprechende Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) regelt in §2 Abs. 5 : "Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen."