Das Omnibus-Paket ist ein von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit zu vereinfachen und zu reduzieren. Es umfasst Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission mit ihrer „Omnibus-Initiative“ für die CSRD einen innovativen Plan zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Vereinfachung von Vorschriften und zur Förderung des Wirtschaftswachstums auf den Weg gebracht. Mit der Mobilisierung von mehr als 100 Mrd. EUR für nachhaltig innerhalb der EU hergestellte Produkte unterstreicht die Initiative Europas Engagement für die Dekarbonisierung.
Ein Omnibus-Paket bezeichnet in der EU-Gesetzgebung eine Sammelverordnung, die verschiedene Anpassungen in einem einzigen Reformpaket bündelt. Es zielt darauf ab, zentrale rechtliche Rahmenwerke, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu überarbeiten und zu vereinheitlichen.
EU-Kommission erläßt 4. Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion