wer im Net ist hinterlässt immer Spuren , die dann weitere Rückschlüsse auf den Anschluss des Nutzers erlauben. Das war schon immer so.
Bei diesem Gesetz geht es - im Moment nur - darum, daß Geschädigte bei Rechtsverstößen (Hetze etc.) einen erweiterten Auskunftsanspruch gegenüber Providern haben sollen. Beleidigt Sie jemand auf [Bekanntes soziales Netzwerk darf nicht genannt werden], könnten Sie die Herausgabe der persönlichen Daten verlangen, um eine Strafverfolgung einzuleiten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die vollständige Aufzeichnung wird - noch nicht - legalisiert.
Was Geheimdienste machen und was sonst tatsächlich aufgezeichnet wird, bleibt davon natürlich unberührt.