Das Krugrecht erlaubte früher die gewerbliche bewirtung von Gästen in einer Gaststätte (Ausschank von Bier und Wein). Der Begriff findet sich auch heute noch in den Namen vieler Gaststätten, z.B. Wirtshaus zum grünen Krug.
Erlaubnis, Bier und Wein auszuschenken
Früher die Erlaubnis, Bier und Wein auszuschenken
im Mittelalter das Recht Wein und Bier in Lokalen auszuschenken