Die unter der Bezeichnung "Dublin-Verfahren" bekannte Verordnung soll die Migration in die Europäische Union und innerhalb der EU regeln.
ein zentraler Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. In dem Verfahren wird anhand objektiver Kriterien festgestellt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.