Commodatum ist ein rechtlicher Begriff, der aus dem römischen Recht stammt und sich auf einen Leihvertrag bezieht. Bei einem Commodatum handelt es sich um einen unentgeltlichen Leihvertrag, bei dem der Verleiher dem Entleiher eine bewegliche Sache überlässt, damit dieser sie nutzt. Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Beendigung des Nutzens in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm übergeben wurde, abgesehen von normalen Abnutzungen.
Das Commodatum unterscheidet sich von anderen Formen des Leihens, da es keine Miete oder Entgelt für die Nutzung gibt. Es ist wichtig, dass der Entleiher die Sache sorgfältig behandelt und sie nicht ohne Erlaubnis an Dritte weitergibt.
Ein Leihvertrag im römischen Recht: Überlassung ohne Gegenleistung, aber mit Rückgabepficht.