Kurz nach der Ausstrahlung des Films meldete die Produktionsfirma Horst Film Berlin Konkurs an. Seither sind die Lizenzrechte offenbar ungeklärt. Bis zur Klärung wolle der Hessische Rundfunk auf Wiederholungen absehen, hieß es damals. Diese Regelung gilt offenbar bis heute.
Mit knapp 73 Minuten ist „Der Fall Geisterbahn“ die kürzeste aller Tatort-Folgen (Stand: Februar 2014)
Die Tatort-Folge "Der Fall Geisterbahn" von 1972 ist besonders, da sie als eine der ersten Folgen des beliebten deutschen Krimiformats gilt. Die Folge wurde von Wolfgang Petersen inszeniert und zeichnet sich durch ihre düstere Atmosphäre und unheimliche Handlung aus. Zudem war sie eine der ersten Folgen, die in einem Vergnügungspark spielt, was zu dieser Zeit noch ungewöhnlich war. Die Folge gilt heute als Klassiker des deutschen Fernsehens und hat einen festen Platz in der Geschichte des Tatorts.