Während der Privatinsolvenz ist Einkommen von weniger als 1.410 € netto im Monat nicht pfändbar. Sie dürfen den Pfändungsfreibetrag von monatlich 1.409,99 € behalten – der Treuhänder darf dieses Geld nicht einziehen. Liegt Ihr Nettoeinkommen über dieser Grenze, dürfen Sie sogar mehr behalten.
Sie müssen Sie den pfändbaren Teil Ihrer Einnahmen an den Insolvenzverwalter/-in abführen. Dabei bleibt Ihnen das sogenannte Existenzminimum erhalten.
Ihnen wird also nichts genommen, was Sie zum Leben benötigen.
Wahrheitsgemäße Angaben
keine neuen Schulden zu machen