Die Unverletzlichkeit der Wohnung. Oder welcher "Artikel 13" ist gemeint?
Urheberrechtsgesetzt (https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf)
Das Gesetzt bewirkt unter anderem, dass App-/Webseiten-Anbieter haftbar gemacht werden können, wenn Besucher (z.B. in Form eines Forenbeitrages, oder einen Uploads) Urheberrechtlich geschützte Medien verwenden/verbreiten.
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Artikel 13 ist der Versuch der Rechteverwerter, den Kreativen jede angemessene Vergütung für ihre Kreativität vorzuenthalten und ihre eigenen Monopole zu zementieren.