Bei einer Einfuhr in die EU gilt hier, dass Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes benötigen, um die Gewürze & Kräuter einführen zu können.
Beim Transport von Gewürzen in die USA gilt es seit Ende Juni 2018 die Pulver-Regel zu beachten, welche im Wesentlichen besagt, dass pulverartige Substanzen (darunter fallen auch pulverartige Gewürze) im Handgepäck nicht mehr in Gebinden mit mehr als 350 ml Fassungsvermögen transportiert werden sollten.
es gibt doch diese Ziploc-Mini-Beutelchen
Verstehe die Frage nicht.