dass das Anleiheprogramm zur Eurostützung zum Teil nicht verfassungskonform ist.
Anders als der Eruropäische Gerichtshof, der das Anleihekaufprogramm der EZB zur Stützung des Euros seit der Finanzkrise, als mit EU Recht vereinbar angesehen hatte, entschied das Bundesverfassungsgericht heute, dass das Anleiheprogramm zur Eurostützung zum Teil nicht verfassungskonform ist.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb-eugh-staatsanleihen-101.html
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/urteil-ezb-anleihen-101.html