Ein rotes Buch.
Die offizielle Deutung, die in der Stadtwappensatzung wiedergegeben wird, sieht die rechte Hand zum Schwur erhoben, das rote Buch in der linken Hand soll dementsprechend das Eidbuch der Stadt bzw. das Stadtrechtsbuch sein, welches als rot eingebundene Handschrift aus dem Jahr 1365 überliefert ist. Diese Deutung stützt sich auf einige Münchner Stadthistoriker des 19. und 20. Jahrhunderts
Andere Quellen verweisen auf die christliche Prägung der Stadt, wonach die ausgestreckte Hand eine Segensgeste bedeuten, und das rote Buch ein Evangelienbuch sein soll.
ein rotes Buch