Bund und Länder wollen erreichen, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn Menschen aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne müssen.
Bund und Länder wollen erreichen, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn Menschen aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne müssen. Die Region muss dann aber schon bei Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen sein.
Reisende, die nach ihrer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen und müssen keinen Verdienstausfall befürchten -nicht einmal, wenn das Ziel schon vor der Reise als Risikogebiet feststand.