Was gilt für ein beim Auszug von Mieter und Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem Mängel aufgelistet sind?

69wolle19. April 2023

Was gilt für ein beim Auszug von Mieter und Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem Mängel aufgelistet sind?

 

Antworten

k29329519. April 20231x hilfreich

Mängel, die nicht aufgelistet sind, kann der Vermieter nachträglich nicht geltend machen, wenn er das Protokoll schon unterschrieben hat.

DaLu19. April 20230x hilfreich

Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat, muss er auch selbst wieder beseitigen. Bei Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren kommt’s drauf an: Die Wohnung muss renoviert übergeben werden und die Renovierungsklausel im Mietvertrag gültig sein, damit der Mieter zu diesen Renovierungsarbeiten verpflichtet ist.

pullauge19. April 20230x hilfreich

in der Regel kommt der Mieter für die Mängel auf 

biene0109019. April 20230x hilfreich

Das Protokoll solle nicht lediglich eine Zustandsbeschreibung darstellen. Im Idealfall unterschreibt der Mieter das Protokoll und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die bezeichneten Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist tatsächlich beseitigen wird. In diesem Fall erklärt der Mieter ein Schuldanerkenntnis mit der Konsequenz, dass er keine Einwendungen tatsächlicher oder rechtlicher Art mehr vortragen kann, die er bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses kannte oder hätte kennen müssen.

 

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