Die Bank muss das Konto 30 Jahre weiterführen. Erben haben auch nach 30 Jahren Anspruch darauf.
Sie muss das Konto 30 Jahre weiterführen. Erben haben jederzeit Anspruch darauf, auch nach 30 Jahren
Banken müssen die Konten 30 Jahre lang weiterführen. Sind die rum, muss die Bank das übrig gebliebene Guthaben „ausbuchen“ und als Gewinn versteuern, so verlangt es das Steuerrecht. Tauchen nach Ablauf dieser 30 Jahre doch noch Erben auf, müssen die Banken sie ausbezahlen.
Das Guthaben verfällt nach 30 Jahren, allerdings jedes Guthaben einzeln. Zinsen verfallen schon nach 4 Jahren, wenn der Zinsnehmer (Bankkunde) sie nicht beansprucht.
Wenn sich auf einem Konto 30 Jahre nichts tut, darf sich die Bank das Geld gutschreiben. Allerdings mehrt sich der Widerstand gegen diese Praxis.