Diese leistet man mit gemeinnützlich ab.
ein Instrument im Jugendstrafrecht
Eine Strafe, vornehmlich im Jugendstrafrecht verhängt. Der Verurteilte (m/w/d) muss gemeinnützige Arbeit leisten, um einer Haftstrafe oder Geldstrafe zu entgehen. Im Erwachsenenstrafrecht gehts umgekehrt, da können Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit "abgezahlt" werden - auf Antrag. Es gibt ja Leute, bei denen ist einfach kein Geld zu holen, sie einzusperren kostet mehr als es bringt.
Der Gedankengang des Gesetzgebers:
Als Sanktion gehört die Erbringung von Arbeitsleistungen (sog. Sozialstunden) zu den wichtigsten pädagogischen Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Die Ableistung von Sozialstunden soll vor allem die Einstellung der Jugendlichen und Heranwachsenden zur Arbeit positiv beeinflussen.
Ich halte das für Blödsinn, denn Arbeit, die nicht bezahlt wird - Jugendliche kapieren nicht, dass die Bezahlung in ihrer Freiheit statt Haft besteht -, beeinflusst deren Einstellung ganz sicher nicht positiv. Viele Jugendliche empfinden diese "unbezahlte" Arbeit als Höchststrafe.
Grundsätzlich sind alle gemeinnützigen Einrichtungen in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft, also Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime oder Behindertenstätten, geeignet, um Sozialstunden auf richterliche Weisung abzuleisten.