Während einer Privatinsolvenz gelten bestimmte Regeln, die der insolvente Verbraucher einhalten muss. Hier sind einige wichtige Punkte:
Erwerbsobliegenheit: Der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich um einen entsprechenden Job bemühen, wenn er arbeitslos ist. Zumutbare Arbeitsangebote darf er nicht grundlos ablehnen.
Auskunfts- und Informationspflicht: Ändern sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse, muss der Schuldner dies dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitteilen. Vermögen, wie z. B. Erbschaften oder Weihnachtsgeld, darf er nicht verheimlichen.
Verbot von Sondervorteilen: Der Schuldner darf während der Privatinsolvenz keine Sondervorteile für einen Insolvenzgläubiger verschaffen.
Zudem darf der Schuldner bestimmte Güter behalten, während der Treuhänder andere Gegenstände verwertet, um die Insolvenzmasse zu erhöhen.
den Verkauf verheimlichen
Wenn man etwas verkauft geht das sofort an den Treuhänder.
Wenn man bei einer Privatinsolvenz was verkauft muss das der Verwalter bekommen.
Gebot, nur an den Treuhänder zu zahlen sowie Zahlungsverbot gegenüber einzelnen Insolvenzgläubigern. Sprich: Alles Geld, dass man aus dem Verkauf erwirtschaftet, geht an den Treuhänder.
Man sollte nicht vergessen dies dem Insolvenzverwalter zu melden.