Was darf man in einer Privatinsolvenz nicht machen wenn es um den Verkauf von Gütern geht?

k552578 · 06. Juli 2024

Was darf man in einer Privatinsolvenz nicht machen wenn es um den Verkauf von Gütern geht?

 

Antworten

DaLu · 08. Juli 2024 · 1x hilfreich

Während einer Privatinsolvenz gelten bestimmte Regeln, die der insolvente Verbraucher einhalten muss. Hier sind einige wichtige Punkte:

Erwerbsobliegenheit: Der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich um einen entsprechenden Job bemühen, wenn er arbeitslos ist. Zumutbare Arbeitsangebote darf er nicht grundlos ablehnen.
Auskunfts- und Informationspflicht: Ändern sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse, muss der Schuldner dies dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitteilen. Vermögen, wie z. B. Erbschaften oder Weihnachtsgeld, darf er nicht verheimlichen.
Verbot von Sondervorteilen: Der Schuldner darf während der Privatinsolvenz keine Sondervorteile für einen Insolvenzgläubiger verschaffen.
Zudem darf der Schuldner bestimmte Güter behalten, während der Treuhänder andere Gegenstände verwertet, um die Insolvenzmasse zu erhöhen.

pullauge · 07. Juli 2024 · 0x hilfreich

den Verkauf verheimlichen 

k3552 · 07. Juli 2024 · 0x hilfreich

Wenn man etwas verkauft geht das sofort an den Treuhänder.

Karlie · 07. Juli 2024 · 0x hilfreich

Wenn man bei einer Privatinsolvenz was verkauft muss das der Verwalter bekommen.

69wolle · 07. Juli 2024 · 0x hilfreich

 Gebot, nur an den Treuhänder zu zahlen sowie Zahlungsverbot gegenüber einzelnen Insolvenzgläubigern. Sprich: Alles Geld, dass man aus dem Verkauf erwirtschaftet, geht an den Treuhänder.

storabird · 07. Juli 2024 · 0x hilfreich

Man sollte nicht vergessen dies dem Insolvenzverwalter zu melden.

 
 

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