Nach dem deutschen Reinheitsgebot (verankert im Vorläufigen Biergesetz) darf Bier in Deutschland grundsätzlich nur aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe bestehen.
Nach dem deutschen Reinheitsgebot dürfen für die Herstellung von Bier (insbesondere untergärigem wie Pils) ausschließlich Wasser, Malz (meist Gerste), Hopfen und Hefe verwendet werden.
Da das Reinheitsgebot keine Gültigkeit mehr hat, darf alles rein.
In deutschen Bier nach dem Reinheitsgebot dürfen nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden.