Im März 1849 beschloss die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die Annahme einer Verfassung für ein einheitliches Deutschland. Diese Verfassung sah die Schaffung eines deutschen Nationalstaates vor, der auf demokratischen Prinzipien basierte. Ein zentraler Punkt war die Einführung einer parlamentarischen Monarchie mit einem gewählten Reichstag und einem Kaiser, der jedoch in seinen Befugnissen eingeschränkt sein sollte.
Die Nationalversammlung wählte Friedrich Wilhelm IV. von Preußen zum Kaiser des neuen Deutschen Reiches, doch dieser lehnte die Krone ab, was letztlich zu einem Scheitern der Bestrebungen führte, einen einheitlichen deutschen Staat zu schaffen. Die Ereignisse von 1848/49 sind Teil der sogenannten Märzrevolution, die von dem Wunsch nach nationaler Einheit und liberalen Reformen geprägt war.
Die Nationalversammlung verabschiedete Ende März 1849 eine Verfassung – als Ergebnis eines parlamentarischen Kompromisses über alle gesellschaftlichen Spaltungen und politischen Gräben hinweg.
Der Versuch, auf parlamentarischem Weg Einheit und Freiheit zu schaffen, scheiterte 1849 zwar an den erstarkten alten Gewalten, aber das Werk der Paulskirche wirkte weiter – bis ins Grundgesetz.
Insbesondere die Freiheits- und Grundrechte, die die Reichsverfassung vom 28. März 1849 gewährte, nahmen vorweg, was uns heute selbstverständlich scheint.
Paulskirchenverfassung
die Frankfurter Reichsverfassung als neue Verfassung des deutschen Reiches