Nach dieser Vorschrift ist es nicht möglich,die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Erlaubt ist hingegen, dass sich die Mehrheit des Kapitals im Besitz privater Investoren befindet.
Bei der 50+1 Regel geht es darum, dass ein Fußballverein nicht mehrheitlich in Besitz eines Investors sein darf.
Von dieser Regel gibt es aber auch definierte Ausnahmen, wie beispielsweise für VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen und neuerdings Hannover 96. Wenn ein Investor über sehr lange Jahre (20 Jahre meines Wissens) den Verein dauerhaft und wesentlich finanziell unterstützt, darf dieser dann auch die Mehrheit an der/oder die komplette Profi-Gesellschaft erwerben.
Ansonsten muss die Stimmenmehrheit (an der meist ausgelagerten Profi-Gesellschaft) immer beim Sportverein liegen.