Das Schwengelrecht (auch Wenderecht genannt) besagt, dass ein Landwirt sein Feld bis an die Grundstücksgrenze heran bewirtschaften darf. Dazu ist er berechtigt, die Fläche des Nachbarn in Anspruch zu nehmen, um sein Feld zu bestellen oder zu ernten. Dieses Recht ist vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet und kann auf Gewohnheitsrecht oder gesetzlicher Regelung (z. B. im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz, NNachbG) beruhen
Bewirtschaftungsrecht der Landwirte.