Was besagt §1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches?

hildegard9108. Juli 2020

Was besagt § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches?

 

Antworten

Pontius08. Juli 20201x hilfreich

Das Gesetz regelt die Mithilfe von Kindern im elterlichen Hausstand.

 

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